
Die Kampfsport-Lehrer-Ausbildung
(Teilzeit- / Vollzeitbeschäftigt)




VORAUSSETZUNGEN
C-Lizenz
vollendetes 16. Lebensjahr (die Ausbildung kann schon im 15. Lebensjahr begonnen werden; die Lizenz erhält ihre Gültigkeit mit dem 16. Geburtstag)
polizeiliches Führungszeugnis
Teilnahmebestätigung für einen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 1 Jahr)
Gelbgurt (einjährige Ausbildung im LMA-System)(eine Ausbildung in einem anderen System, im Zusammenhang mit einer pädagogischen Ausbildung, kann zu einer Sondergenehmigung führen)
B-Lizenz
vollendetes 18. Lebensjahr
polizeiliches Führungszeugnis
Besitz einer gültigen LMA C-Lizenz
eine mindestens einjährige C-Trainertätigkeit im LMA-System
Befürwortung der Ausbildung durch Sifu Jamil Tarkhani oder einen seiner Schwarzgurte
Begründung des Ausbildungsinteresses
Grüngurt (vierjährige Ausbildung im LMA-System)
A-Lizenz
vollendetes 20. Lebensjahr
polizeiliches Führungszeugnis
Besitz einer gültigen LMA B-Lizenz
eine mindestens einjährige B-Trainertätigkeit im LMA-System
Befürwortung der Ausbildung durch Sifu Jamil Tarkhani oder einen seiner Schwarzgurte (ab 2. DAN)
Begründung des Ausbildungsinteresses
Schwarzgurt (zehnjährige Ausbildung im LMA-System)
Lizenzgültigkeit
Die Trainerlizenzen haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Eine Verlängerung der Lizenz, um weitere 2 Jahre, setzt eine Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der Gültigkeit sowie eine regelmäßige Auffrischung der Ersten-Hilfe voraus. Das polizeiliche Führungszeugnis ist alle 2 Jahre vorzulegen.

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2023
THEORIE
Termine ab 3. Quartal 2022
PRÜFUNG
Termine ab 3. Quartal 2022
LEHRPROBE
Termine ab 3. Quartal 2022